Das Einzugsgebiet wird oft durch den Versorgungsauftrag festgelegt. Das Einzugsgebiet eines Kreiskrankenhauses wäre damit beispielsweise der zugehörige Landkreis. Das Einzugsgebiet kann aber auch frei selbst bestimmt sein. Bezogen auf dieses festgelegte Areal werden in der Einzugsgebietsanalyse die Verteilung der in diesem Areal stattgefundenen Geburten bezüglich des Geburtsortes aufgeschlüsselt.
Dies umfasst einmal die Geburten in stationären Einrichtungen, aber auch einzelne Geburten wie beispielsweise Hausgeburten.
Mit diesen Informationen kann der Versorgungsgrad oder Marktanteil bestimmt werden. Diese Bestimmung ist für Ihre Einrichtung wie für Ihre Mitbewerber möglich.
Die Bewertung der Konkurrenzsituation mit anderen Mitbewerbern basiert damit auf harten Daten.